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ÖFFNUNGSZEITEN
Mo 8-13 14-18
Di 8-13 14-18
Mi 8-13
Do 8-13 14-18
Fr 8-13 14-18
Apotheker
Dr.Andreas Kraska
und sein Team
freuen sich auf Ihren Besuch!
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Willkommen ! |
Schön, daß Sie auch im Internet den Weg zu uns gefunden haben!
Nach dem Motto «Global denken, lokal handeln » bieten wir Ihnen einen Zugang zu den
Dienstleistungen unserer Apotheke.
NEU !!! ab November 2003 steht Ihnen unsere
zur Verfügung !
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Das aktuelle Thema: Neue Zuzahlungen bei Arzneimitteln
Was müssen Sie zuzahlen?
Der Gesetzgeber führt zum Januar 2004 eine neue Zuzahlung für Arzneimittel
ein.
Sie zahlen ab 1.1.2004 für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel:
- 10
Prozent
- mindestens aber 5 Euro
- höchstens jedoch 10 Euro
- niemals mehr als das Arzneimittel selbst
Die Apotheke
verdient nichts an Ihrer Zuzahlung - sie muss diesen Betrag für Ihre
Krankenkasse einkassieren! |
Arznei kostet zwischen 5 und 50 Euro
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Arznei kostet
zwischen 50 und 100 Euro |
Arznei kostet
über 100 Euro |
Ihre Eigenbeteiligung beträgt immer 5 Euro
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Ihre
Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent des Arzneimittelpreises |
Ihre
Eigenbeteiligung beträgt nie mehr als 10 Euro pro Arzneimittel |
Beispiel:
Arzneimittelpreis 30 Euro
= Eigenbeteiligung: 5 Euro |
Beispiel:
Arzneimittelpreis 67.50 Euro
= Eigenbeteiligung: 6.75 Euro |
Beispiel:
Arzneimittelpreis 150 Euro
= Eigenbeteiligung: 10 Euro |
Wer muss nicht
zuzahlen?
- Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von
der Zuzahlung befreit.
- Patienten, die einen neuen
Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse besitzen,
sind unter Vorlage des Ausweises von der Zuzahlung befreit.
- Alle derzeit noch gültigen
Befreiungsausweise verlieren zum 31.12.2003 ihre
Gültigkeit, auch wenn ein längeres Gültigkeitsdatum vermerkt ist.
Wer wird von der Zuzahlung befreit?
Wieviel müssen Sie maximal in einem Jahr zuzahlen?
- Sie müssen pro Jahr nicht mehr als
zwei Prozent Ihres Bruttoeinkommens dazu
zahlen. Bei Erreichen dieser Grenze sollten Sie sofort einen Antrag auf
Befreiung
von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
- Chronisch kranke Patienten müssen
nicht mehr als ein Prozent des Bruttoeinkommens
zuzahlen. Haben Sie diese Grenze erreicht, sollten Sie sofort einen Antrag auf
Befreiung
von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Ihr Apotheker Dr.Andreas Kraska
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Halle-Kasseler Str.41 37339 Breitenworbis
Tel. 036074-94245
Fax 036074-94205
email: apotheke@battern.de
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