St.Vitus-Apotheke Breitenworbis im Eichsfeld  
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Mo   8-13   14-18
Di   8-13   14-18
Mi   8-13
Do   8-13   14-18
Fr   8-13   14-18
 
Apotheker
Dr.Andreas Kraska

und sein Team
freuen sich auf Ihren Besuch!
St.Vitus Apotheke
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 Willkommen !
 
Schön, daß Sie auch im Internet den Weg zu uns gefunden haben!
Nach dem Motto «Global denken, lokal handeln » bieten wir Ihnen einen Zugang zu den Dienstleistungen unserer Apotheke.
NEU !!! ab November 2003 steht Ihnen unsere Bibliothek mit Gesundheitsbüchern zur Verfügung !
 
 

Das aktuelle Thema: Neue Zuzahlungen bei Arzneimitteln

Was müssen Sie zuzahlen?
Der Gesetzgeber führt zum Januar 2004 eine neue Zuzahlung für Arzneimittel ein.
Sie zahlen ab 1.1.2004 für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel:

- 10 Prozent
- mindestens aber 5 Euro
- höchstens jedoch 10 Euro
- niemals mehr als das Arzneimittel selbst

 
Die Apotheke verdient nichts an Ihrer Zuzahlung - sie muss diesen Betrag für Ihre Krankenkasse einkassieren!

 


Arznei kostet zwischen 5 und 50 Euro
 
Arznei kostet zwischen 50 und 100 Euro Arznei kostet über 100 Euro


Ihre Eigenbeteiligung beträgt immer 5 Euro
 

Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent des Arzneimittelpreises Ihre Eigenbeteiligung beträgt nie mehr als 10 Euro pro Arzneimittel
Beispiel:
Arzneimittelpreis 30 Euro
= Eigenbeteiligung: 5 Euro
Beispiel:
Arzneimittelpreis 67.50 Euro
= Eigenbeteiligung: 6.75 Euro
Beispiel:
Arzneimittelpreis 150 Euro
= Eigenbeteiligung: 10 Euro


Wer muss nicht zuzahlen?

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von
    der Zuzahlung befreit.
  • Patienten, die einen neuen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse besitzen,
    sind unter Vorlage des Ausweises von der Zuzahlung befreit.
  • Alle derzeit noch gültigen Befreiungsausweise verlieren zum 31.12.2003 ihre
    Gültigkeit, auch wenn ein längeres Gültigkeitsdatum vermerkt ist.
     

Wer wird von der Zuzahlung befreit?
Wieviel müssen Sie maximal in einem Jahr zuzahlen?

  • Sie müssen pro Jahr nicht mehr als zwei Prozent Ihres Bruttoeinkommens dazu
    zahlen. Bei Erreichen dieser Grenze sollten Sie sofort einen Antrag auf Befreiung
    von der Zuzahlung
    bei Ihrer Krankenkasse stellen.
  • Chronisch kranke Patienten müssen nicht mehr als ein Prozent des Bruttoeinkommens
    zuzahlen. Haben Sie diese Grenze erreicht, sollten Sie sofort einen Antrag auf Befreiung
     von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
 
Ihr Apotheker Dr.Andreas Kraska
 Adresse
 
StVitus-Apotheke
 
Halle-Kasseler Str.41
37339 Breitenworbis
Tel. 036074-94245
Fax 036074-94205
email: apotheke@battern.de
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